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Pommern Wappen

Friedrich (Fritz) Bunz

Friedrich (Fritz) Bunz wohnte an der "Chaussee" rechter Hand in Richtung Friedrichsthal, vermutlich zusammen mit seinen Eltern. Die Nachbarn links und rechts waren die Familie Karl Tetzlaff und die Gastwirtschaft. Da es in Überlauf keine offiziellen Straßennamen gab, nannten die Dorfbewohner diese Straße "Chaussee".
Vermutlich waren die ursprünglichen Eigentümer der Gastwirtschaft die Eltern von Fritz Bunz, Hermann und Berta Bunz. Sie vererbten das zwischenzeitlich verpachtete Anwesen ihrem Sohn Fritz, welcher es später zusammen mit seiner Frau Martha selbst betrieb. Vor der Eheschliessung von Fritz und Martha war Martha eine verwitwete Martha Kalinkat. Friedrich (Fritz) Bunz übernahm die Gastwirtschaft 1932 von Gustav Taube und verpachtet sie nun an Wilhelm Gurgel.
Als Gurgel das Geschäft 1941 aufgibt um die Gaststätte "Schützengildenhöhe" in Stolp zu übernehmen, führt Fritz Bunz es, wie erwähnt, zusammen mit seiner Frau Martha selbst weiter. Nach dem Tod von Fritz wird Martha alleinige Eigentümerin des Anwesens.

Aus den bisher bekannten Quellen gehen die folgenden Familienmitglieder hervor:
Hermann Bunz - Eigentümer, Vater von Friedrich
Berta Bunz geborene Notzke - Ehefrau, Mutter von Friedrich
Friedrich (Fritz) Bunz - Landwirt, Eigentümer, Sohn
Martha Bunz geborene Kebschull, verwitwete oder geschiedene Kalinkat, - Ehefrau von Fritz, Gastwirtin
Heinz Kalinkat - Sohn von Martha Bunz

Quellen:

Katasterverwaltung Kreis Stolp, Gemeinde Überlauf Alphabetisches Namensverzeichnis der Grund- und Gebäudeeigentümer Artikel der Grundsteuermutterrolle: 45, 99, 44
und 152
Nummer der Gebäudesteuerrolle: 64, 65
und 11, 12
Gemeindeseelenliste Überlauf

Nachfolgend finden Sie aktuelle Fotos des ehemaligen Bunz-Anwesens aus November 2011:

Bunz Anwesen Bunz Anwesen Bunz Anwesen

Sofern Sie Informationen über die Familie Bunz aus Überlauf haben, bin ich Ihnen für jeden Hinweis dankbar. Insbesondere Fotos, Erzählungen, Zeitungsartikel, Zeugnisse, Sparbücher, Pässe, Zeichnungen, Haus- und Grundstückspapiere, Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder sonstige Urkunden...
Auf diese Weise vervollständigen wir alle zusammen die Orts- und Familienchronik von Überlauf.