Ueberschrift
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Bereits um 1600 existierte im Überlauf eine ziemlich große Ziegelei. Aus zwei ausgewählten Akten des Kämmereiregisters, welche im Landesarchiv Greifswald lagern, gehen die folgenden Daten hervor:

1. Rep. 38 b Stolp, Nr. 751 (Jahrgang 1601)

Im ersten Ofen sind gebrandt 7600 Dachsteine 16500 Mauersteine
Im zweiten Ofen sind gebrannt 4600 Dachsteine 15000 Mauersteine

2. Rep. 38 b Stolp, Nr. 1162 (Jahrgang 1603)

Im ersten Ofen sind gebrandt 1600 Dachsteine 16700 Mauersteine
Im zweiten Ofen sind gebrannt 1700 Dachsteine 15900 Mauersteine
Im dritten Ofen sind gebrannt 6800 Dachsteine 14500 Mauersteine
(Die Ziegelei muß also erweitert worden sein, oder der dritte Ofen wurde 1601 nicht genutzt)

Zum Vergleich: Die Ziegelei in Stolp selbst produtierte 1603:

Im ersten Ofen sind gebrandt 7900 Dachsteine 16300 Mauersteine
Im zweiten Ofen sind gebrannt 8800 Dachsteine 15500 Mauersteine
Im dritten Ofen sind gebrannt 6550 Dachsteine



Überlauf und seine Ziegelindustrie

Von Gerda Silbersdorff

Zu Anfang des 19. Jahrhunderts hatte die Stadt Stolp eine Ziegelei auf dem Stadtfelde bei Stolp. Da die Unterhaltung der Stadt zu viele Unkosten verursachte und die Ziegelerde auf dem Stadtfelde von sehr schlechter Beschaffenheit war, beschlossen die Stadtväter, diese Ziegelei eingehen zu lassen und in dem Überlauf eine neue anzulegen. Hierzu bewog sie der Umstand, dass in Überlauf sehr schwerer Lehm- und Tonboden ist. Mehrere Meter dicke Tonschichten liegen unmittelbar unter dem Mutterboden, so daß die Gewinnung des Ziegelmaterials wenig Schwierigkeiten macht.
Im Jahre 1818 stellte der Ziegelmeister Noftze den Antrag beim Magistrat auf Überlassung von 50 Morgen Land südlich der jetzigen Chaussee an der Kleinstrelliner Grenze zur Errichtung einer Ziegelei. Nach langen Verhandlungen gab ihm die Stadt Stolp hierzu die Erlaubnis. Die erforderlichen Gebäude errichtete er auf eigene Kosten, nur ein Teil des Bauholzes lieferte ihm die Stadt aus dem Überlauf. Die jährlichen Abgaben für die 50 Morgen betrugen zuerst 50 Taler, wurden aber später auf 30 Taler ermäßigt.
In der Hauptsache musste nun der Pächter die für die Stadt Stolp benötigten Steine herstellen. Damit die Bürger Stolps auch kleine Mengen Steine gleich zur Hand hatten, verlangte die Stadt, dass in Stolp eine Niederlage errichtet würde. Diese befand sich 1820 bei dem Schuhmachermeister Kornke in der Holstentorstraße. Die Steine musste Noftze nach den Vorschriften der königlichen Ziegelei Dodow herstellen lassen. 12 Zoll lang, 6 Zoll breit und 2 Zoll hoch im Kühlen. In unseren alten Gebäuden des Dorfes finden wir heute noch diese großen alten Ziegelsteine verarbeitet. Weiter verpflichtete er sich, jährlich mindestens 100.000 Ziegelsteine herzustellen und zu dem Preise abzugeben, wie sie die königliche Ziegelei in Dodow verkaufte.
Da der Ziegler in der ersten Zeit mit sehr großen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, unterstützte ihn die Stadt dadurch, dass sie ihn einige Jahre pachtfrei wohnen ließ, ihm die alten Utensilien der städtischen Ziegelei auf dem Stadtfelde zu einem billigen Preise übergab und ihm jährlich das nötige Holz zum Brennen der Ziegel aus dem Überlauf unentgeltlich lieferte.
Die Ziegelei entwickelte sich bald zu einem recht regen Betrieb, der für die wenigen Bewohner des Überlaufs von großer Bedeutung wurde. Die kleinen Siedler konnten sich auf ihrem kleinen Grundstück nicht ernähren, doch fanden sie jetzt lohnende Beschäftigung in der Ziegelei. Es wurden damals auch zwei Zweifamilienhäuser von Noftze für Ziegeleiarbeiter errichtet. Diese alten Häuser stehen 1932 noch, in ihnen wohnen Pokraka, Nemitz und Kautz.
Der geschäftstüchtige und umsichtige Noftze hat das Ziegeleigrundstück durch Zukauf einiger Parzellen noch bedeutend vergrößert. In den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts ging es mit ihm wirtschaftlich jedoch rückwärts. Die Ursache hierzu soll in zerrütteten Familienverhältnissen gelegen haben. Noftze schied freiwillig aus dem Leben.
Im Jahre 1848 wurde das Ziegeleigrundstück verkauft. Es kam in den Besitz des Zieglermeisters Arnold, der 16 Jahre die Ziegelei im Besitz hatte. Nach ihm war die Ziegelei in den Händen vom Zimmermann und Mews. Unter Mews ging sie im Jahre 1876 ein, der Grundbesitz ging an mehrere Grundbesitzer über. Einen großen Teil des Grundstückes erwarb der damalige Besitzer der Ziegelei in Dodow, Köpke der Vater des jetzigen (1932) Besitzers.
Inzwischen aber hatte der Maurermeister Reimann aus Stolp Ende der sechziger Jahre des 19. Jahrhunderts eine kleine Ziegelei an der Nordseite der Schlucht zwischen Überlauf und Kleinstrellin errichtet, die aber nur kurze Zeit bestand. Mehr als zwanzig Jahre ruhte nun das Ziegeleigewerbe und die vielen kleinen Eigentümer, die sonst Beschäftigung in der Ziegelei hatten, mussten nun nach auswärts gehen und Arbeit suchen. Erst im Jahre 1899 bildete sich eine offene Handelsgesellschaft zur Gründung einer Dampfziegelei. Die Gesellschafter waren Ziegeleibesitzer Köpke (Dodow), die Bankiers Zander und Lemme und Zimmermeister Schlawin aus Stolp.

Die Ziegelei wurde auf den Köpkeschen Grundstücken an der Bahnstecke Stolp - Stolpmünde erbaut und gleich mit einem Gleisanschluss für den Abtransport der Steine versehen. Die in dieser Dampfziegelei hergestellten Mauersteine durften laut Vertrag nicht diesseits Stolps verkauft werden, damit die Dodowsche Ziegelei nicht geschäftlich geschädigt wurde. Die Steine wurden nach Stolp transportiert und dort vom Stapel verkauft. Nach einigen Jahren löste sich die offene Handelsgesellschaft auf und die Ziegelei ging in den alleinigen Besitz des Köpke (Dodow) über, der nach und nach den Betrieb bedeutend vergrößerte und modernisierte.
1932 finden nahezu 40 Arbeiter über Sommer Beschäftigung in der Ziegelei. Die Arbeit ist zwar sehr schwer, aber die Leute können nebenher noch ihre kleine Wirtschaft versehen. Die Jahresproduktion der Ziegelei betrug 1932 rund 3 Millionen Steine, außerdem werden noch Tonröhren hergestellt. Der vorhandene Lehm- und Tonvorrat reicht noch für mehrere Jahrzehnte aus, so daß, wenn die Bautätigkeit sich wieder belebt, unsere Bewohner auch weiterhin noch Arbeitsmöglichkeit haben.

(Quelle: "Ostpommersche Heimat" Ausgabe Nr. 9 1932)


Bis zum Ende des 2. Weltkrieges wurde der Betrieb vom Besitzer Karl Koepke betrieben. Am 8. Mai 1945 wurde die Ziegelei dann von russischen Truppen angezündet. Sie brannte fast vollständig nieder. Kontor, Maschinenhaus und Schornstein blieben einzig stehen.

(Quelle: "Stolper Heimatblatt" Ausgabe Mai 1955)


Elly Kautz erzählt aus ihrer Kindheit:

Es war so Mitte der 1920er bis Mitte der 1930er Jahre als mein Vater, der Bauunternehmer August Kautz, regelmäßig vom Ziegeleibesitzer Karl Koepke Aufträge erhielt. Vater mußte die Ziegelbrennöfen immer ausbessern. Durch die sehr hohe Beanspruchung waren immer wieder Reparaturen notwendig. Wir brachten unserem Vater zur Mittagszeit immer das Essen zur Ziegelei. Während er aß spielten wir in der Ziegelei. Wir setzten uns in die schweren Loren und fuhren hin und her. Das war eine große Freude für uns. Der Ziegeleibesitzer Karl Köpke war ein sehr freundlicher Mensch.


Auszug aus dem:

Königlich Preußischen Staatsanzeiger
1865
von Januar bis Ende Juni.

Aufforderung der Konkursgläubiger
In dem Konkurse über das Vermögen des Ziegeleibesitzers Albert Eugen Arnold zu Ueberlauf werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht
bis zum 15. März 1865 einschließlich
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf
den 30. März 1865, Vormittags 10 Uhr,
in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Krause, zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizrath Henkel, Dr. Köhler, von Stiern, Kutscher und von Gostkowsky zu Sachwaltern vorgeschlagen.
   Stolp, den 7. Februar 1865        Königliches Kreisgericht.    1. Abtheilung.

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